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Technik Mehrfamilienhaus für PV © BSW Solar / agwStromzähler im Keller eines Mehrfamilienhauses. Bevor eine Photovoltaik-Anlage installiert werden kann, muss oft erst die Elektroinstallation erneuert werden. Die Förderung in NRW setzt genau da an © BSW Solar / agw
Technik Mehrfamilienhaus für PV © BSW Solar / agwStromzähler im Keller eines Mehrfamilienhauses. Bevor eine Photovoltaik-Anlage installiert werden kann, muss oft erst die Elektroinstallation erneuert werden. Die Förderung in NRW setzt genau da an © BSW Solar / agw
Planung, Beratung und Erneuerung der Haustechnik förderfähig

NRW: Neue Förderung für Photovoltaik im Mehrfamilienhaus

Rund 1,5 Millionen Euro stehen für die Förderung bereit. Konkret gefördert wird im Programm "progres.nrw – Klimaschutztechnik" ab sofort die "Erneuerung der Hauselektrik" (Baustein 6.1.6), die häufig Voraussetzung für die Installation neuer Photovoltaik-Anlagen auf Mehrparteienhäusern ist. Darüber hinaus erhalten Eigentümer:innen auch Zuschüsse für "Planungs- und Beratungsleistungen" (Baustein 6.1.4). Beide Förderbausteine erleichtern Investitionen für Photovoltaik-Anlagen auf bislang ungenutzten Dachflächen.

Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern: Höhere Attraktivität, geringere Kosten
Die Installation von Photovoltaik-Anlagen steigert die Attraktivität und den Wert für Eigentümer. Die Mieter:innen wiederum profitieren durch Mieterstrommodelle oder eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung von dauerhaft günstigeren Stromkosten und können direkt lokal erzeugte, saubere Energie nutzen.

1. Förderung für die Erneuerung der Haustechnik vor Installation einer Photovoltaik-Anlage
Bei Errichtung einer Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von mehr als 30 Kilowattpeak ist eine Förderung von maximal 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer Förderhöchstgrenze von 20.000 Euro möglich. Anträge können sowohl Privatpersonen als auch Eigentümergemeinschaften sowie Unternehmen und Organisationen stellen.

Förderfähige Kosten sind:

  • Ausgaben für Messplätze (wie Zählerschränke),
  • Mit Erneuerung der Messplätze einhergehende Planungsleistungen,
  • Ausgaben für Kommunikationseinheiten,
  • Ausgaben für Erneuerung bzw. Verstärkung der bestehenden Haus- und Wohnungsanschlüsse
  • Materialkosten für u.a. stärkere Kabel
  • Mit der Erneuerung einhergehender Arbeitsaufwand
  • Mit der Erneuerung einhergehende Planungskosten


2. Förderung für Planung und Beratung vor Installation einer Photovoltaik-Anlage
Diese Förderung richtet sich an Städte, Gemeinden und Kreise, Unternehmen sowie private Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Städte, Gemeinden und Kreise erhalten maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; Förderhöchstgrenze 50.000 Euro. Finanzschwache Kommunen können bis zu 100 Prozent gefördert werden.

Unternehmen je nach Größe, private Hochschulen und Forschungseinrichtungen können maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beantragen; Förderhöchstgrenze 35.000 Euro.

Gefördert werden:

  • Machbarkeitsstudien
  • Potenzial- und Wirtschaftlichkeitsanalysen
  • Konzepterstellungen
  • Vorplanungsstudien
  • Erstellung von Umwelt- und Blendgutachten
  • Voruntersuchungen der Statik und Standsicherheit
  • Prüfungen des Netzanschlusses sowie
  • Dienstleistungen zur Begleitung von Bauleitverfahren
 

--> Eine Übersicht zu allen Förderungen der Bundesländer für Photovoltaik-Anlagen haben wir hier zusammengestellt.

 


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